Landeskommission

 

Kommission für Pferdeleistungsprüfungen 
im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

 

Aufgaben gemäß § 5 LPO 2004 - Teil A

  

  

1.

Die LK sind in ihrem Bereich insbesondere zuständig für:

1.1

die Koordinierung und Beaufsichtigung der WB, LP, PS, PLS;

1.2

die Abgrenzung der Teilnehmerkreise gemäß §2.2;

1.3

die Genehmigung der Termine für PS, PLS und Ausschreibungen für WB und LP der Kat. C und B sowie für V-WB/V-LP aller Kategorien;

1.4

die Anerkennung von Veranstaltern von PLS Kat. B und PS Kat. C sowie die Anerkennung und Vergabe LK-interner Veranstaltungen und Serien einschließlich Titel;

1.5

die Prüfung der Termine und Ausschreibungen für die Kat. A;

1.6

die Weiterleitung der Termine und Ausschreibungen für die Kat. B und A an die FN;

1.7

den Erlass von Richtlinien für die Teilnahmeberechtigung nach Wechsel der Stamm-Mitgliedschaft;

1.8

die Registrierung der Ergebnisse von WB der Kat. C - soweit erforderlich (Ausnahme V-WB)

1.9

die Anerkennung der Turnierfachleute (Richter, Parcourschefs etc.) sowie die Führung der entsprechenden Listen;

1.10

die Kennzeichnung der Turnierpferde/-ponys der Listen II und III mit unverkennbaren Identitätskennzeichen;

1.11

die Festsetzung und Einbeziehung der LK-Gebühren/-Abgaben.

2.

Die LK können besondere Bestimmungen für ihren Bereich erlassen. Diese müssen dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen und sind der FN mitzuteilen.

 

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