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1.
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Die LK sind in ihrem Bereich insbesondere zuständig für:
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1.1
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die Koordinierung und Beaufsichtigung der WB, LP, PS, PLS;
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1.2
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die Abgrenzung der Teilnehmerkreise gemäß §2.2;
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1.3
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die Genehmigung der Termine für PS, PLS und Ausschreibungen für WB und LP der Kat. C und B sowie für V-WB/V-LP aller Kategorien;
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1.4
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die Anerkennung von Veranstaltern von PLS Kat. B und PS Kat. C sowie die Anerkennung und Vergabe LK-interner Veranstaltungen und Serien einschließlich Titel;
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1.5
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die Prüfung der Termine und Ausschreibungen für die Kat. A;
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1.6
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die Weiterleitung der Termine und Ausschreibungen für die Kat. B und A an die FN;
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1.7
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den Erlass von Richtlinien für die Teilnahmeberechtigung nach Wechsel der Stamm-Mitgliedschaft;
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1.8
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die Registrierung der Ergebnisse von WB der Kat. C - soweit erforderlich (Ausnahme V-WB)
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1.9
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die Anerkennung der Turnierfachleute (Richter, Parcourschefs etc.) sowie die Führung der entsprechenden Listen;
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1.10
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die Kennzeichnung der Turnierpferde/-ponys der Listen II und III mit unverkennbaren Identitätskennzeichen;
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1.11
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die Festsetzung und Einbeziehung der LK-Gebühren/-Abgaben.
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2.
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Die LK können besondere Bestimmungen für ihren Bereich erlassen. Diese müssen dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen und sind der FN mitzuteilen.
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