Service

 

Beratung

  

Sport-Zusatzversicherung

Der LVRFH stellt seinen Mitgliedern eine Sport-Zusatzversicherung beim Gerling-Versicherungs-Konzern in Köln zur Verfügung, die sich auf die Risikobereiche Unfall, Haftpflicht und Rechtsschutz, beim Reiten, Fahren und Voltigieren bzw. beim Umgang mit dem Pferd innerhalb und außerhalb von offiziellen Vereinsveranstaltungen, bezieht. Zusätzlich ist den Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit der Einzelversicherung ihrer Reitschüler gegeben. Für die Vereine, die ebenfalls Mitglied des Hamburger Sportbundes sind, gelten auch dessen Versicherungen, die beinahe alle Risikobereiche abdecken, die bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit des Einzelnen für den Verein entstehen können.

  

Verwaltung und Spenden

Neben der allgemeinen Verbandsverwaltungsarbeit berät der LVRFH seine Mitglieder auch in Bezug auf "Spenden für den Reitsport".

Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen ein Schreiben des Bundesfinanz-
ministeriums und ein Musterbeispiel für eine Zuwendungserklärung zur Verfügung:

Schreiben Bundesfinanzministerium           Muster-Zuwendungserklärung

  

Rechtsfragen

Der Landesreiterverband berät seine Mitglieder in allen Rechtsfragen, insbesondere Vereinsrecht und in pferdespezifischen Angelegenheiten.

  

Allgemeine Informationen

Durch die hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle des LVRFH stehen den Mitgliedern werktags kompetente Mitarbeiter zur Verfügung, die in allen Fragen "rund um das Pferd" Auskünfte erteilen.

  

Leistungsabzeichen

Beim LVRFH erhalten die Mitglieder die erforderlichen Unterlagen und das Material für ihre Prüfungen zum Erwerb eines Leistungs-/ Motivationsabzeichens. Durch das zentrale Führen einer Liste, kann dem Interessenten mitgeteilt werden, wann und wo die Möglichkeit besteht und welche Anforderungen zu erfüllen sind, um ein Abzeichen ablegen zu können.

  

Verleih von Lehrmaterialien

Für den theoretischen Unterricht zum Thema: "Pferd" und "Ausbildung" stehen den Mitgliedern Lehrvideos, Tafeln sowie verschiedene Fachmaterialien zur Verfügung, die bei Bedarf entliehen werden können.

 

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