Tierschutz im Pferdesport
Durch die Verankerung im Grundgesetz ist der Tierschutz ein erklärtes Staatsziel. Die grundsätzliche Regelung des Tierschutzes erfolgt über das Bundestierschutzgesetz. Die zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium setzt sich in Deutschland, wie auch europaweit und auf internationaler Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes ein und entwickelt die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes stetig weiter.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten